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Die drei verschiedenen Typen sind der Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, den Bereich von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und schließlich den sogenannten Außenbereich. Dieser wird im § 35 des Baugesetzbuches geregelt. Für die Bebauung gelten strenge Kriterien.

buerohauser hat in seinen langjährigen Erfahrungen mit diesem Thema zahlreiche Bauvorhaben zu einer positiven Beurteilung der Genehmigungsbehörde führen können. Voraussetzung ist sowohl eine dezidierte Analyse der baulichen Situation als auch der rechtlichen Spielräume.
Zuletzt hat buerohauser beispielsweise einer sechsköpfigen Familie eine Erweiterung ihres Anwesens im Außenbereich zu ermöglichen verholfen. Dies geschah im Widerspruchsverfahren und nach ausführlicher Begründung.

Ansprechpartner

Andreas Steeb

Leitung Management, Prokurist

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